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	<title>Themenseite EVZ | The Sierks</title>
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	<title>Themenseite EVZ | The Sierks</title>
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	<item>
		<title>Zoll- und Steuerbestimmungen für Souvenirs</title>
		<link>https://www.sierks.com/magazin/2026/zoll-und-steuerbestimmungen-fuer-souvenirs/17153</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Annabella Trinzen]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jul 2026 16:54:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Souvenirs sind eine wunderbare Möglichkeit, das Urlaubsgefühl auch nach der Heimkehr zu bewahren. Sei es der Kauf von handgemachten Ledersandalen aus Griechenland, edlem Sherry aus Spanien oder aromatischem Kaffee aus Italien – wer etwas aus dem Urlaub mitbringt, bringt sich ein Stück der Reise nach Hause. Doch Vorsicht: In vielen Fällen gibt es beim Zoll und in Sachen Steuern klare Regelungen, die eingehalten werden müssen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt nun hilfreiche Tipps, um böse Überraschungen bei der Heimkehr zu vermeiden. Einfuhr von Waren aus EU-Ländern Die gute Nachricht: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Wer von einer Reise aus einem EU-Land nach Deutschland zurückkehrt, kann in der Regel alle gekauften Waren problemlos mitbringen. Ob neue Kleidung, Schuhe, Gewürze oder andere Konsumgüter – für den persönlichen Gebrauch gibt es keine Beschränkungen. Dennoch sollten Reisende bei bestimmten Produkten aufmerksam sein, insbesondere bei Genussmitteln wie Tabak, Alkohol und Kaffee, da hier Richtmengen für den Eigenbedarf gelten. Werden diese überschritten, könnte es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen. Wer zum Beispiel Tabak aus Tschechien mitbringt, darf maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak mit nach Deutschland nehmen. Auch E-Zigaretten-Liquids sind bis zu 1 Liter erlaubt. Für [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Souvenirs sind eine wunderbare Möglichkeit, das Urlaubsgefühl auch nach der Heimkehr zu bewahren.</p>
<p>Sei es der Kauf von handgemachten Ledersandalen aus Griechenland, edlem Sherry aus Spanien oder aromatischem Kaffee aus Italien – wer etwas aus dem <a href="https://sierks.com/content/urlaub">Urlaub</a> mitbringt, bringt sich ein Stück der Reise nach Hause.</p>
<p>Doch Vorsicht: In vielen Fällen gibt es beim Zoll und in Sachen Steuern klare Regelungen, die eingehalten werden müssen. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gibt nun hilfreiche Tipps, um böse Überraschungen bei der Heimkehr zu vermeiden.</p>
<h3><strong>Einfuhr von Waren aus EU-Ländern</strong></h3>
<p>Die gute Nachricht: Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Wer von einer Reise aus einem EU-Land nach Deutschland zurückkehrt, kann in der Regel alle gekauften Waren problemlos mitbringen. Ob neue Kleidung, Schuhe, Gewürze oder andere Konsumgüter – für den persönlichen Gebrauch gibt es keine Beschränkungen.</p>
<p>Dennoch sollten Reisende bei bestimmten Produkten aufmerksam sein, insbesondere bei Genussmitteln wie Tabak, Alkohol und Kaffee, da hier Richtmengen für den Eigenbedarf gelten. Werden diese überschritten, könnte es bei einer Kontrolle zu Problemen kommen.</p>
<p>Wer zum Beispiel Tabak aus Tschechien mitbringt, darf maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 Kilogramm Rauchtabak mit nach Deutschland nehmen. Auch E-Zigaretten-Liquids sind bis zu 1 Liter erlaubt.</p>
<p>Für alkoholische Getränke gelten ähnliche Richtmengen: 10 Liter Spirituosen (z. B. Whisky oder Wodka), 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry oder Portwein, 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier dürfen eingeführt werden.</p>
<p>Für Wein gibt es jedoch keine mengenmäßige Beschränkung. Ebenso können Kaffeeliebhaber bis zu 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren ohne Probleme mitbringen.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Diese Freimengen gelten pro Person. Die EU gibt Mindestwerte vor, die von den Mitgliedstaaten nicht unterschritten werden dürfen, aber höhere Mengen sind möglich. Daher sollten Reisende, die von Deutschland in ein anderes EU-Land einreisen oder Länder durchqueren, sich vorab über die jeweiligen nationalen Vorschriften informieren.</p>
<p>Einige Länder haben auch unterschiedliche Altersgrenzen für Alkohol, weshalb es ratsam ist, sich vor der Reise genau bei den Zollbehörden zu erkundigen.</p>
<h3><strong>Medikamente: Eigenbedarf ist entscheidend</strong></h3>
<p>In einigen EU-Ländern, wie etwa Frankreich, sind Medikamente oft günstiger als in Deutschland. Hierbei gilt: Reisende dürfen Medikamente für den persönlichen Eigenbedarf mitbringen, jedoch nur in einer Menge, die für maximal drei Monate ausreicht. Auch Nahrungsergänzungsmittel und Präparate, die in anderen Ländern möglicherweise frei erhältlich sind, fallen in Deutschland unter das Arzneimittelgesetz.</p>
<p>Daher sollten Reisende sicherstellen, dass sie diese Produkte legal nach Deutschland einführen dürfen. Die Bestimmungen richten sich dabei allein nach deutschem Recht.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-17157" src="https://sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/souvenirs-urlaub.jpg" alt="Foto: Zoll- und Steuerbestimmungen für Souvenirs." width="1200" height="800" srcset="https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/souvenirs-urlaub.jpg 1200w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/souvenirs-urlaub-300x200.jpg 300w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/souvenirs-urlaub-1024x683.jpg 1024w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/souvenirs-urlaub-768x512.jpg 768w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/souvenirs-urlaub-1080x720.jpg 1080w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3><strong>Gold und Schmuck: Wertobergrenzen beachten</strong></h3>
<p>Reisende, die Gold, Edelsteine oder Schmuckstücke aus einem anderen EU-Land nach Deutschland mitbringen, sollten darauf achten, dass der Gesamtwert 10.000 Euro nicht überschreitet. Beträge darüber hinaus müssen bei der Einreise mündlich beim deutschen Zoll angemeldet werden.</p>
<p>Es ist auch zu beachten, dass einige EU-Länder Obergrenzen für Barzahlungen festgelegt haben. Das bedeutet, dass größere Beträge oft nur per Überweisung oder Karte gezahlt werden dürfen.</p>
<h3><strong>Souvenirs aus Nicht-EU-Ländern: Strengere Vorschriften</strong></h3>
<p>Für Reisen außerhalb der EU – in sogenannte Drittländer wie die Schweiz, die USA oder beliebte Fernreiseziele wie Thailand – gelten strengere Zollbestimmungen. Hier sind nur Souvenirs bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro einfuhrabgabenfrei. Diese Grenze erhöht sich bei See- und Flugreisen auf 430 Euro.</p>
<p>Für Reisende unter 15 Jahren liegt die Freigrenze allerdings bei nur 175 Euro. Werden diese Freigrenzen überschritten, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden. Am Flughafen ist in diesem Fall der rote Ausgang der richtige.</p>
<p>Auch bei Genussmitteln aus Drittländern gibt es klare Freimengen. Für Tabak und Alkohol gelten ähnliche Mengenbeschränkungen wie innerhalb der EU. Doch Vorsicht: Die Einfuhr von Lebensmitteln wie Wurst oder Käse aus Nicht-EU-Ländern ist nur in sehr begrenztem Umfang gestattet.</p>
<p>Tierische Produkte unterliegen strengen Regulierungen und dürfen in vielen Fällen gar nicht eingeführt werden. Dies dient in erster Linie dem Schutz der Gesundheit und soll die Einschleppung von Krankheiten verhindern.</p>
<h3><strong>Vorsicht bei Muscheln und Korallen</strong></h3>
<p>Ein weiteres beliebtes Mitbringsel aus dem Urlaub sind am Strand gefundene Muscheln oder Korallen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Einige dieser Fundstücke könnten unter den Artenschutz fallen, und in diesem Fall wäre eine behördliche Genehmigung für die Ausfuhr erforderlich.</p>
<p>Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich vorab über die Artenschutzvorschriften des Reiselandes informieren. Auf der Website „Artenschutz online“ finden sich wertvolle Informationen zu den geltenden Bestimmungen.</p>
<h3><strong>Besondere Regelungen für Sondergebiete der EU</strong></h3>
<p>Nicht alle Gebiete der EU unterliegen denselben zollrechtlichen Regelungen. Für die Kanarischen Inseln, Helgoland, Nord-Zypern und französische Überseegebiete gelten Sonderregelungen.</p>
<p>Wer von einem dieser Gebiete zurück nach Deutschland reist, sollte sich vorab auf der Website des deutschen Zolls über die konkreten Bestimmungen informieren. Die Freimengen können hier abweichen, und es können zusätzliche Kontrollen erforderlich sein.</p>
<h3><strong>Kraftstoff in Reservekanistern: Was ist erlaubt?</strong></h3>
<p>Manchmal sind die Kraftstoffpreise im Ausland deutlich günstiger, was deutsche Urlauber dazu veranlasst, nicht nur den Tank des Autos zu füllen, sondern auch Reservekanister mitzunehmen. Der deutsche Zoll toleriert die Mitnahme von bis zu 20 Litern Kraftstoff. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch empfohlen, nicht mehr als 10 Liter mitzuführen.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> In einigen EU-Ländern gibt es strengere Vorschriften. So sind in Frankreich, Italien und Spanien maximal 10 Liter im Reservekanister erlaubt, während in Ländern wie Bulgarien, Griechenland und Rumänien die Mitnahme von Kraftstoff in Kanistern vollständig verboten ist.</p>
<h3><strong>Fazit: Besser gut informiert reisen</strong></h3>
<p>Um böse Überraschungen bei der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden, sollten sich Reisende im Vorfeld gut informieren.</p>
<p>Der deutsche Zoll bietet auf seiner Website nützliche Informationen zu den geltenden Bestimmungen und stellt einen Abgaberechner zur Verfügung.</p>
<p>Damit können Urlauber ganz genau ermitteln, was und wie viel sie aus dem jeweiligen Urlaubsland mitbringen dürfen. So steht einem entspannten Urlaub und einer stressfreien Rückkehr nichts im Wege&#8230;</p>
<p><em>Sierks Media / The Sierks / © Fotos: billiondigital (1), maglara (1), de.depositphotos.com<br />
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			</item>
		<item>
		<title>Vorsicht vor Multi-Level-Marketing-Angeboten (MLM)</title>
		<link>https://www.sierks.com/magazin/2024/vorsicht-vor-multi-level-marketing-angeboten-mlm/17521</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sven Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Oct 2024 18:50:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[EVZ]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Luxus]]></category>
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		<category><![CDATA[Social Media]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den sozialen Netzwerken häufen sich Videos, in denen junge, erfolgreiche Menschen ein Leben in Luxus präsentieren und anderen genau das Gleiche versprechen: Mit wenig Aufwand, ohne Berufsausbildung, und oft über Nacht, finanziell unabhängig zu werden. Doch hinter diesen verlockenden Botschaften verbirgt sich häufig das Geschäftsmodell des Multi-Level-Marketings (MLM), auch bekannt als Strukturvertrieb oder Netzwerk-Marketing. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor den Risiken, die in diesem System stecken können. Was ist MLM und wie funktioniert es? MLM basiert auf einem zweistufigen Prinzip: Die Teilnehmer verkaufen Produkte direkt an Endkunden und werben gleichzeitig neue Vertriebspartner an. Diese Rekrutierungen sind oft das zentrale Element des Geschäftsmodells. Wer neue Partner in das Netzwerk bringt, verdient nicht nur an den eigenen Verkäufen, sondern auch an den Erfolgen der geworbenen Personen. Dadurch entsteht eine pyramidenartige Struktur, bei der die Einkommensmöglichkeiten für Einzelne stark davon abhängen, wie viele neue Teilnehmer sie anwerben können. In seiner Grundform kann MLM legal sein – vorausgesetzt, es handelt sich um den Verkauf marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen. Sobald jedoch der Produktverkauf in den Hintergrund tritt und das Hauptaugenmerk auf der Rekrutierung neuer Teilnehmer liegt, verwandelt sich das System in ein illegales Schneeball- oder Pyramidensystem. Hier verdienen nur die oberen Ebenen [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In den sozialen Netzwerken häufen sich Videos, in denen junge, erfolgreiche Menschen ein Leben in Luxus präsentieren und anderen genau das Gleiche versprechen: Mit wenig Aufwand, ohne Berufsausbildung, und oft über Nacht, finanziell unabhängig zu werden.</p>
<p>Doch hinter diesen verlockenden Botschaften verbirgt sich häufig das Geschäftsmodell des Multi-Level-Marketings (MLM), auch bekannt als Strukturvertrieb oder Netzwerk-<a href="https://sierks.com/content/marketing">Marketing</a>.</p>
<p>Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor den Risiken, die in diesem System stecken können.</p>
<h3><strong>Was ist MLM und wie funktioniert es?</strong></h3>
<p>MLM basiert auf einem zweistufigen Prinzip: Die Teilnehmer verkaufen Produkte direkt an Endkunden und werben gleichzeitig neue Vertriebspartner an. Diese Rekrutierungen sind oft das zentrale Element des Geschäftsmodells.</p>
<p>Wer neue Partner in das Netzwerk bringt, verdient nicht nur an den eigenen Verkäufen, sondern auch an den Erfolgen der geworbenen Personen. Dadurch entsteht eine pyramidenartige Struktur, bei der die Einkommensmöglichkeiten für Einzelne stark davon abhängen, wie viele neue Teilnehmer sie anwerben können.</p>
<p>In seiner Grundform kann MLM legal sein – vorausgesetzt, es handelt sich um den Verkauf marktfähiger Produkte oder Dienstleistungen. Sobald jedoch der Produktverkauf in den Hintergrund tritt und das Hauptaugenmerk auf der Rekrutierung neuer Teilnehmer liegt, verwandelt sich das System in ein illegales Schneeball- oder Pyramidensystem.</p>
<p>Hier verdienen nur die oberen Ebenen der Pyramide, während die Neulinge oft große Summen investieren müssen, ohne realistische Chancen, diese jemals wieder zurückzubekommen.</p>
<h3><strong>Die Gefahr der Illegalität</strong></h3>
<p>In Deutschland sind Pyramidensysteme gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Auch in anderen EU-Staaten gibt es ähnliche Gesetze. Schon der Versuch, ein solches System aufzubauen, ist strafbar.</p>
<p>Häufig sitzen die Verantwortlichen im Ausland und operieren über das Internet, was es für Betroffene schwierig macht, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein weiteres Problem: Von außen ist es oft schwer zu erkennen, ob ein MLM-System legal ist oder nicht. Der Übergang zwischen legalem Vertrieb und illegalem Pyramidensystem ist fließend.</p>
<p>Häufig verstecken sich betrügerische MLM-Unternehmen hinter zweifelhaften oder sogar fingierten Produkten. Zu den typischen Angeboten zählen fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel, wirkungslose Heilmittel oder dubiose Krypto- und Investmentprodukte.</p>
<p>Die neuen Mitglieder glauben, außergewöhnliche Waren oder wertvolle Kenntnisse zu vermarkten, doch in Wirklichkeit sind sie oft nur Werkzeuge, um das System am Laufen zu halten.</p>
<h3><strong>Warnsignale für fragwürdige MLM-Angebote</strong></h3>
<p>Es gibt mehrere Anzeichen, die darauf hinweisen, dass es sich bei einem MLM-Angebot möglicherweise um ein illegales Pyramidensystem handelt. Zu den Warnsignalen zählen:</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Unrealistische Gewinnversprechen:</strong> Wenn jemand behauptet, dass man mit minimalem Aufwand schnell reich werden kann, ist Vorsicht geboten.</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Teure, exklusiv im System erhältliche Produkte:</strong> Häufig werden neuartige Produkte angepriesen, die nur innerhalb des Netzwerks verfügbar sind.</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Unklare Unternehmensstrukturen:</strong> Ein fehlender oder unklarer Firmensitz kann ein Hinweis auf unseriöse Geschäftspraktiken sein.</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Druck und euphorische Präsentationen:</strong> Teilnehmer werden oft unter Druck gesetzt, schnell dem System beizutreten, ohne Raum für kritische Nachfragen.</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Gleiche Erfolgsgeschichten:</strong> Die immer gleichen, stereotypischen Erfolgserzählungen von angeblichen &#8222;Gewinnern&#8220; dienen dazu, Vertrauen zu schaffen.</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Einstiegsgebühren:</strong> Neue Mitglieder müssen oft hohe Beträge investieren, um überhaupt Teil des Netzwerks zu werden.</p>
<p><strong><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/16.0.1/72x72/27a1.png" alt="➡" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Fokus auf Rekrutierung:</strong> Steht die Anwerbung neuer Mitglieder im Vordergrund, ist dies ein klares Indiz für ein fragwürdiges System.</p>
<p><img decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-17526" src="https://sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/multi-level-marketing_02.jpg" alt="Foto: Vorsicht vor Multi-Level-Marketing-Angeboten (MLM)." width="1200" height="800" srcset="https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/multi-level-marketing_02.jpg 1200w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/multi-level-marketing_02-300x200.jpg 300w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/multi-level-marketing_02-1024x683.jpg 1024w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/multi-level-marketing_02-768x512.jpg 768w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/multi-level-marketing_02-1080x720.jpg 1080w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3><strong>Wachsam bleiben: Prävention ist der beste Schutz</strong></h3>
<p>Die wichtigste Maßnahme, um nicht in die Falle eines illegalen MLM-Systems zu geraten, ist Wachsamkeit. Wenn jemand ein vermeintlich lukratives Angebot macht, sollte man sich Zeit nehmen, die Details zu überprüfen und sich nicht unter Druck setzen lassen.</p>
<p>Ein einfacher Test, der Aufschluss geben kann: Frage den Werbenden, warum er dir dieses Geschäft anbieten möchte, wenn er doch selbst bereits so erfolgreich ist. Die Antwort auf diese Frage ist oft aufschlussreich.</p>
<h3><strong>Was tun, wenn man betroffen ist?</strong></h3>
<p>Wer bereits Opfer eines solchen Systems geworden ist, sollte unbedingt Beweise sichern – darunter E-Mails, Chatverläufe oder Screenshots der betreffenden Webseiten. Das EVZ rät außerdem dazu, rechtlichen Rat einzuholen und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.</p>
<p>In vielen Fällen werden Betroffene durch leere Versprechungen lange hingehalten, und selbst kleine Auszahlungen dienen nur dazu, die Hoffnung auf größere Gewinne aufrechtzuerhalten. Doch in der Regel bleibt die große Auszahlung aus.</p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p>Die verlockenden Versprechungen, mit wenig Arbeit reich zu werden, lassen viele Menschen auf MLM-Systeme hereinfallen, ohne die Risiken zu erkennen.</p>
<p>Es ist wichtig, genau hinzuschauen und sich nicht von den scheinbaren Erfolgsgeschichten blenden zu lassen. Hinter vielen dieser Systeme steckt nichts weiter als ein illegales Pyramidensystem, bei dem nur wenige an der Spitze profitieren, während die Mehrheit leer ausgeht.</p>
<p>Wachsamkeit und kritisches Denken sind hier ganz einfach die beste Verteidigung&#8230;</p>
<p><em>Sierks Media / © Fotos: kritchanut (1), Jirsak (1), de.depositphotos.com<br />
</em></p><p>The post <a href="https://www.sierks.com/magazin/2024/vorsicht-vor-multi-level-marketing-angeboten-mlm/17521">Vorsicht vor Multi-Level-Marketing-Angeboten (MLM)</a> first appeared on <a href="https://www.sierks.com">The Sierks</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Buchungsportale &#8211; EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte</title>
		<link>https://www.sierks.com/magazin/2024/buchungsportale-eugh-urteil-staerkt-verbraucherrechte/17487</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Annabella Trinzen]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Oct 2024 17:37:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[EVZ]]></category>
		<category><![CDATA[Ferienhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Ferienwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Hotel]]></category>
		<category><![CDATA[Karolina Wojtal]]></category>
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		<category><![CDATA[Reise]]></category>
		<category><![CDATA[The Sierks]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.sierks.com/?p=17487</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unterkünfte online vergleichen und unkompliziert buchen – auch im europäischen Ausland – klingt nach einem Traum für Reisende. Plattformen wie booking.com, Trivago oder eDreams versprechen genau das: Ein paar Klicks, und die perfekte Unterkunft ist gefunden. Dabei profitieren nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Sichtbarkeit von Hotels und Ferienwohnungen wird erhöht. Doch wie so oft hat auch diese Medaille zwei Seiten. Verbraucherschützer schlagen Alarm Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland und das ECC-Net, ein europaweites Netzwerk von Verbraucherzentren, erhalten regelmäßig Beschwerden über die großen Buchungsportale. Sie betreffen oft intransparente Buchungsbedingungen, unklare Vertragspartner und mangelnde Unterstützung bei Problemen. Jüngst hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem wichtigen Urteil die sogenannte Bestpreisklausel, die Plattformen wie booking.com einen Wettbewerbsvorteil sicherte, europaweit eingeschränkt. Bestpreisklausel &#8211; Sieg für Hotelbetreiber und Verbraucher Bis vor einigen Jahren war booking.com durch seine „Bestpreisgarantie“ in der Lage, Hoteliers zu zwingen, ihre Zimmer nirgendwo günstiger anzubieten, selbst nicht auf der eigenen Website. Die Praxis wurde in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich bereits verboten, was den EuGH dazu veranlasste, diese Regelung nun EU-weit auf Anbieter mit einem Marktanteil von über 30 Prozent zu erweitern. Das Urteil stärkt die Position der Vermieter, die nun flexibler in ihrer Preisgestaltung sind. Für [&#8230;]</p>
<p>The post <a href="https://www.sierks.com/magazin/2024/buchungsportale-eugh-urteil-staerkt-verbraucherrechte/17487">Buchungsportale – EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte</a> first appeared on <a href="https://www.sierks.com">The Sierks</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Unterkünfte online vergleichen und unkompliziert buchen – auch im europäischen Ausland – klingt nach einem Traum für Reisende.</p>
<p>Plattformen wie booking.com, Trivago oder eDreams versprechen genau das: Ein paar Klicks, und die perfekte Unterkunft ist gefunden.</p>
<p>Dabei profitieren nicht nur die Verbraucher, sondern auch die Sichtbarkeit von Hotels und Ferienwohnungen wird erhöht. Doch wie so oft hat auch diese Medaille zwei Seiten.</p>
<h3><strong>Verbraucherschützer schlagen Alarm</strong></h3>
<p>Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland und das ECC-Net, ein europaweites Netzwerk von Verbraucherzentren, erhalten regelmäßig Beschwerden über die großen Buchungsportale.</p>
<p>Sie betreffen oft intransparente Buchungsbedingungen, unklare Vertragspartner und mangelnde Unterstützung bei Problemen.</p>
<p>Jüngst hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem wichtigen Urteil die sogenannte Bestpreisklausel, die Plattformen wie booking.com einen Wettbewerbsvorteil sicherte, europaweit eingeschränkt.</p>
<h3><strong>Bestpreisklausel &#8211; Sieg für Hotelbetreiber und Verbraucher</strong></h3>
<p>Bis vor einigen Jahren war booking.com durch seine „Bestpreisgarantie“ in der Lage, Hoteliers zu zwingen, ihre Zimmer nirgendwo günstiger anzubieten, selbst nicht auf der eigenen Website.</p>
<p>Die Praxis wurde in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich bereits verboten, was den EuGH dazu veranlasste, diese Regelung nun EU-weit auf Anbieter mit einem Marktanteil von über 30 Prozent zu erweitern.</p>
<p>Das Urteil stärkt die Position der Vermieter, die nun flexibler in ihrer Preisgestaltung sind. Für Verbraucher bedeutet das mehr Wettbewerb und möglicherweise bessere Preise.</p>
<p>Doch das EuGH-Urteil ändert nichts an den tieferliegenden Problemen, mit denen Reisende immer wieder konfrontiert werden.</p>
<p><img decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-17490" src="https://sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/buchungsportale.jpg" alt="Foto: Buchungsportale - EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte." width="1200" height="700" srcset="https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/buchungsportale.jpg 1200w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/buchungsportale-300x175.jpg 300w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/buchungsportale-1024x597.jpg 1024w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/buchungsportale-768x448.jpg 768w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/10/buchungsportale-1080x630.jpg 1080w" sizes="(max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<h3><strong>Verbraucherprobleme &#8211; Schattenseiten der Buchungsportale</strong></h3>
<p>Die Fallarbeit des EVZ Deutschland zeigt, dass viele der Beschwerden auf strukturelle Probleme zurückzuführen sind:</p>
<p><strong>Vertragspartner unklar:</strong> Häufig wissen Verbraucher nach einer Buchung nicht, wer eigentlich der Inhaber der Unterkunft ist, was die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert.</p>
<p><strong>Kurzfristige Stornierungen:</strong> Selbst wenn ein <a href="https://sierks.com/content/hotel">Hotel</a> unrechtmäßig storniert wird, erhalten Verbraucher oft keine ausreichende Unterstützung von den Plattformen.</p>
<p><strong>Hohe Stornogebühren:</strong> Bei der Stornierung einer Buchung erheben viele Portale pauschal hohe Gebühren, selbst wenn nicht alle gebuchten Leistungen in Anspruch genommen wurden.</p>
<p><strong>Betrügerische Anzeigen:</strong> Immer wieder tauchen gefälschte Unterkünfte auf den Plattformen auf, die oft erst nach Beschwerden gelöscht werden. Die entstandenen Kosten bleiben jedoch meist beim Verbraucher hängen.</p>
<p><strong>Probleme mit Erstattungen:</strong> Rückerstattungen sind ein wiederkehrendes Ärgernis, da Zusagen des Kundenservices oft nicht eingehalten werden.</p>
<p><strong>Unklare Absprachen:</strong> Da die Kommunikation über die Plattform läuft, können wichtige Absprachen zwischen Verbraucher und Gastgeber im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden.</p>
<h3><strong>Noch viel zu tun</strong></h3>
<p>Karolina Wojtal, Juristin und Co-Leiterin des EVZ Deutschland, sieht trotz des EuGH-Urteils weiterhin Handlungsbedarf. „So sehr wir das Urteil begrüßen, so sehr gibt es aus Sicht des Verbraucherschutzes noch viel zu tun.“</p>
<p>Besonders die Pflichten der Plattformen und Gastgeber sowie die Stornobedingungen und die Überprüfung der Unterkünfte sollten weiter reguliert werden, um Verbraucher besser zu schützen.</p>
<p>Einheitliche Regeln und eine klare Durchsetzung könnten das Buchen über Plattformen sicherer und transparenter gestalten – und das Vertrauen der Verbraucher zurückgewinnen.</p>
<p><em>Sierks Media / © Fotos: grinvalds, de.depositphotos.com</em></p><p>The post <a href="https://www.sierks.com/magazin/2024/buchungsportale-eugh-urteil-staerkt-verbraucherrechte/17487">Buchungsportale – EuGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte</a> first appeared on <a href="https://www.sierks.com">The Sierks</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Abo-Falle &#8211; Warnung vor dem Lottogewinn</title>
		<link>https://www.sierks.com/magazin/2024/abo-falle-warnung-vor-dem-lottogewinn/17145</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sven Müller]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Sep 2024 15:50:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Magazin]]></category>
		<category><![CDATA[2024]]></category>
		<category><![CDATA[EVZ]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Geld]]></category>
		<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[The Sierks]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Immer mehr Verbraucher fallen auf eine perfide Betrugsmasche herein, bei der ihnen am Telefon oder per Post ein großer Lotteriegewinn versprochen wird – ohne dass sie überhaupt Lotto gespielt haben. Die vermeintlichen Gewinner sollen jedoch vorab Gebühren oder angebliche Steuern bezahlen, um die „Gewinnsumme“ zu erhalten. In der Hoffnung auf das große Geld lassen sich viele Betroffene auf diese Zahlungen ein &#8211; und fallen den Betrügern zum Opfer. Dreister Betrug Die Betrüger, die häufig vorgeben, aus dem europäischen Ausland zu agieren, werden meist erst spät durchschaut. Die Fälle landen dann beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, das regelmäßig über diese Art des Vorschussbetrugs aufklärt. Besonders gefährlich ist, dass viele Betroffene nicht einmal bemerken, dass sie kein Los gekauft haben. Die Forderungen nach Fantasie-Gebühren oder vermeintlich notwendigen Zertifikaten sollen die Opfer dazu verleiten, immer weiter zu zahlen. Besonders tückisch: In einigen Fällen geht es nicht nur um Geldzahlungen, sondern um den Missbrauch von Bankdaten. Manche Verbraucher schließen unwissentlich Lotterieverträge ab, die zu wiederkehrenden Abbuchungen führen. Fiese Abo-Falle Denn diese Betrugsmasche mündet oft in einer Abo-Falle, aus der sich die Opfer nur schwer befreien können. Betrüger tarnen sich dabei häufig als Mitarbeiter echt existierender Lotterien, um absolut glaubwürdig zu erscheinen. Namen wie &#8222;European [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Verbraucher fallen auf eine perfide Betrugsmasche herein, bei der ihnen am Telefon oder per Post ein großer Lotteriegewinn versprochen wird – ohne dass sie überhaupt Lotto gespielt haben.</p>
<p>Die vermeintlichen Gewinner sollen jedoch vorab Gebühren oder angebliche Steuern bezahlen, um die „Gewinnsumme“ zu erhalten.</p>
<p>In der Hoffnung auf das große Geld lassen sich viele Betroffene auf diese Zahlungen ein &#8211; und fallen den Betrügern zum Opfer.</p>
<h3><strong>Dreister Betrug<br />
</strong></h3>
<p>Die Betrüger, die häufig vorgeben, aus dem europäischen Ausland zu agieren, werden meist erst spät durchschaut.</p>
<p>Die Fälle landen dann beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, das regelmäßig über diese Art des Vorschussbetrugs aufklärt.</p>
<p>Besonders gefährlich ist, dass viele Betroffene nicht einmal bemerken, dass sie kein Los gekauft haben. Die Forderungen nach Fantasie-Gebühren oder vermeintlich notwendigen Zertifikaten sollen die Opfer dazu verleiten, immer weiter zu zahlen.</p>
<p>Besonders tückisch: In einigen Fällen geht es nicht nur um Geldzahlungen, sondern um den Missbrauch von Bankdaten. Manche Verbraucher schließen unwissentlich Lotterieverträge ab, die zu wiederkehrenden Abbuchungen führen.</p>
<h3><strong>Fiese Abo-Falle</strong></h3>
<p>Denn diese Betrugsmasche mündet oft in einer Abo-Falle, aus der sich die Opfer nur schwer befreien können.</p>
<p>Betrüger tarnen sich dabei häufig als Mitarbeiter echt existierender Lotterien, um absolut glaubwürdig zu erscheinen.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-17149" src="https://sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/lottogewinn.jpg" alt="Foto: Abo-Falle - Warnung vor dem Lottogewinn." width="1200" height="620" srcset="https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/lottogewinn.jpg 1200w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/lottogewinn-300x155.jpg 300w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/lottogewinn-1024x529.jpg 1024w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/lottogewinn-768x397.jpg 768w, https://www.sierks.com/wp-content/uploads/2024/09/lottogewinn-1080x558.jpg 1080w" sizes="auto, (max-width: 1200px) 100vw, 1200px" /></p>
<p>Namen wie &#8222;European Lotteries&#8220;, &#8222;El Gordo de la Primitiva&#8220; oder &#8222;The National Lottery&#8220; werden missbraucht, um Vertrauen zu erwecken. Selbst gefälschte Ausweise und Dokumente kommen zum Einsatz.</p>
<p>Die tatsächlichen Lotterien warnen auf ihren Webseiten vor solchen Machenschaften, doch die Betrüger sind schwer zu fassen, da sie weltweit agieren und ihre Spuren verwischen.</p>
<h3><strong>Empfohlene Reaktion<br />
</strong></h3>
<p>Sollte man den Betrug erkennen, empfiehlt das EVZ sofortiges Handeln: Kontoauszüge prüfen, unberechtigte Abbuchungen widerrufen und die Polizei oder Staatsanwaltschaft einschalten.</p>
<p>Eine Rückholung von überwiesenen Beträgen ist meist schwierig, sollte aber mit der Bank besprochen werden.</p>
<p>Die wichtigste Regel lautet: Wer kein Los gekauft hat, sollte keinen Gewinn erwarten. Seriöse Lotterieunternehmen verlangen niemals Vorauszahlungen für die Auszahlung von Gewinnen.</p>
<p>Reagieren Sie auf solche Briefe oder Anrufe am besten gar nicht und geben Sie niemals persönliche Daten preis&#8230;</p>
<p><em>Sierks Media / © Fotos: alphaspirit (1), Feverpitch (1), de.depositphotos.com</em></p><p>The post <a href="https://www.sierks.com/magazin/2024/abo-falle-warnung-vor-dem-lottogewinn/17145">Abo-Falle – Warnung vor dem Lottogewinn</a> first appeared on <a href="https://www.sierks.com">The Sierks</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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