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Schmale Lippen vorher und perfekter, voller Kussmund nachher: Viele Beauty-Praxen und Kliniken nutzen Vergleichsbilder, um auf Social Media für ihre Behandlungen zu werben.
Dem wurde durch das deutsche Heilmittelwerbegesetz (HWG) nun ein Riegel vorgeschoben. Seit Juli ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, Bilder von ästhetischen Eingriffen online zu zeigen.
Auch Vorher-Nachher-Bilder dürfen demnach nicht mehr gepostet werden.
Prof. Dr. Dr. med. Werner Mang, Ärztlicher Direktor der Bodenseeklinik, einer Klinik für Ästhetische und Plastische Chirurgie, und Präsident der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin (IGÄM e.V.) findet, dass das Verbot von solchen Fotos bei Instagram und Co. ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit ist.
Es ist allseits bekannt, dass die sozialen Medien heutzutage einen sehr großen Einfluss auf ihre Nutzer haben. Influencer agieren als Vorbilder, zeigen Fotos von sich nach ihren Beauty-Behandlungen und ihre Follower wollen dieses Aussehen nachahmen.
Dies kann, insbesondere für junge Menschen, in einer psychischen Sackgasse enden. Und nicht nur das: Neben Influencern zeigen auch Beauty-Praxen, Kliniken und Ärzte Bilder auf ihren Kanälen, auf denen Patienten vor und nach einer ästhetischen Behandlung zu sehen sind.
So soll das Behandlungsergebnis noch einmal verstärkt werden. Doch Prof. Mang warnt eindringlich vor solchen Vorher-Nachher-Bildern.
Er sagt: „Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Das Internet kann vor allem im Bereich der sozialen Netzwerke sehr gefährlich sein. Die Fotografien, die manche Ärzte und Praxen hochladen, sind teilweise so stark mit Photoshop bearbeitet, dass die Patienten mit Ergebnissen, die so gar nicht möglich sind, eingefangen werden.“
Und weiter: „Es handelt sich hierbei um eine sehr einfache Betrugsmasche: Man sieht Nasen, die zu ‚Kim Kardashian-Nasen‘ modelliert wurden, oder ein modellierter Waschbrettbauch nach einer Fettabsaugung wird gezeigt. Solche direkten Ergebnisse sind gar nicht möglich und sollten daher auch niemals so präsentiert werden dürfen.“
Das Heilmittelwerbegesetz hat solchen irreführenden Fotos also nun einen Riegel vorgeschoben. Seit Juli ist es in Deutschland offiziell nicht mehr erlaubt, Bilder von ästhetischen Eingriffen online zu zeigen. Dazu gehören auch Vorher–Nachher-Fotos auf den sozialen Medien.
Prof. Mang ist der festen Überzeugung, dass das Verbot ein notwendiger Schritt ist. „Was man nicht vergessen darf, ist, dass durch solche Bilder Behandlungen verharmlost werden können. Sowohl bei größeren Eingriffen als auch bei minimalinvasiven Behandlungen kann viel passieren – daher ist ein individuelles Beratungsgespräch vor jeder Behandlung unabdingbar und notwendig, um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.“
Er meint: „Gerade bei Unterspritzungen werden Ergebnisse vorgegaukelt und die Bilder so stark bearbeitet, dass man meinen könnte, der präsentierte Patient habe ein Facelift machen lassen. Als Präsident der Internationalen Gesellschaft für Ästhetische Medizin (IGÄM e.V.) begrüße ich das Verbot daher sehr.“
Doch wie können sich Patienten nun einen realen Eindruck von der Arbeit des Behandlers machen?
Prof. Mang weiß: „Hierfür ist der Arztbesuch mit einer individuellen Beratung immer noch das Beste für jeden Patienten. Hier wird besprochen, was überhaupt möglich ist und welche Verfahren welche Ergebnisse bringen können. Das ist nicht nur in der Schönheitschirurgie so, sondern in der gesamten Medizin.“
© Fotos: June Aye, Unsplash (1), Bodenseeklinik (1)