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E-Ladesäulen – Eingriff in die unternehmerische Freiheit

E-Ladesäulen - Eingriff in die unternehmerische Freiheit
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Das Bundesverkehrsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (GEIG) vorgelegt.

Demnach sollen Mineralölunternehmen mit mehr als 200 Tankstellen verpflichtet werden, bis Ende 2027 je Standort mindestens eine Schnellladesäule mit mindestens 150 kW Leistung zu installieren.



Unterm Strich bedeutet dies, dass die Regierung die unbeliebten E-Autos, für deren Anschaffung kaum ein Verbraucher freiwlllig Geld ausgibt, nun wohl mit aller Macht durch mehr Ladesäulen unters Volk bringen will.

Uniti, der Bundesverband Energie Mittelstand, ist dagegen. Die Meinung von Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn dazu ist eindeutig.

Er sagt: „Der vorliegende Entwurf greift in die unternehmerische Freiheit planwirtschaftlich ein.“ Er hält ihn für „völlig unverhältnismäßig“ und sogar „verfassungswidrig“, weil er in die Gewerbe- und die Berufsfreiheit eingreife.

Uniti hält die vom Ministerium genannten Kosten von rund 53.500 Euro pro Ladepunkt für viel zu niedrig – und rechnet mit durchschnittlich 400.000 Euro für eine Schnellladesäule mit zwei Anschlüssen.

Für die betroffenen Betriebe würde das erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Eine vorgesehene Härtefallregelung könne das nicht kompensieren.

Foto: E-Ladesäulen - Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

Für Tankstellen durchschnittlich 400.000 Euro teuer und in der Selbstanschaffung überhaupt nicht gefragt: Ladesäulen für Elektroautos.

Zudem rechnet der Bundesverband nicht mit 15 Millionen E-Autos bis 2030 – dem erklärten Ziel der Bundesregierung –, sondern mit allenfalls etwas mehr als die Hälfte. So sehe der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft „ein Überangebot an öffentlichen Lademöglichkeiten in Deutschland“, so Kühn.

Der Referentenentwurf lasse außerdem außer Acht, dass zwischen 60 und 80 Prozent aller Ladevorgänge vorwiegend an Orten durchgeführt werden, an denen sich die Menschen ohnehin lange aufhalten müssen: etwa zu Hause, am Arbeitsplatz oder im Parkhaus während des Einkaufs.

Eine Pflicht, die sich rein auf Tankstellen konzentriert, würde aus Sicht von Uniti den Aufbau in jedem Fall an einem nachfrageorientierten Bedarf vorbeiregeln.

Der Bund fördere zudem bereits im Rahmen des Deutschlandnetzes den Aufbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Schnellladenetzes, der neue Vorstoß sei also überflüssig.

Sierks Media / © Foto: krakenimages (1), Precious Madubuike (1), Unsplash / Quelle: aum

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