In München endete nun ein kurioser Rechtsstreit um einen beschädigten Porsche und eine Tiefgaragen-Einfahrtsampel.
Die Ausgangslage: Eine Wohnungseigentümerin und Porschefahrerin kollidierte beim Verlassen der Tiefgarage mit dem Rolltor, das nach ihrer Aussage plötzlich schloss, obwohl die Ampel zuvor auf Grün stand.
Die Frau verklagte daraufhin die Eigentümergemeinschaft – und forderte Schadenersatz für den erheblich beschädigten Sportwagen, da sie eine Fehlfunktion des Tores vermutete.
Das Amtsgericht München (Az. 1290 C 17690/22) entschied laut des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch zugunsten der Eigentümergemeinschaft.
Es betonte, dass die Beweislast auf Seiten der Klägerin liege: Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass das Tor eine technische Störung aufwies oder die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde.

Somit blieb es der Porschefahrerin überlassen, den Grünen-Schaltstatus der Ampel zu belegen – ein Nachweis, der nicht erbracht werden konnte.
Die Folge: Die Porschefahrerin bleibt tatsächlich auf den Reparaturkosten für den Sportwagen sitzen…
Sierks Media / © Fotos: Christian Tan, Unsplash
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