Zum 1. März 2026 tritt nun in Deutschland wieder eine wichtige Änderung für Millionen von Fahrzeughaltern in Kraft.
Denn alle Fahrzeuge mit einem sogenannten Versicherungskennzeichen oder einer Versicherungsplakette müssen ihr bisheriges grünes Kennzeichen austauschen.
Ab dem Stichtag sind ausschließlich schwarze Kennzeichen mit schwarzer Schrift auf weißem Grund gültig. Wer weiterhin mit einem alten grünen Kennzeichen unterwegs ist, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Die Umstellung ist für verschiedene Fahrzeugarten vorgesehen, die kleine Verkehrsteilnehmer sind und keine hohen Geschwindigkeiten erreichen.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Dazu gehören Kleinkrafträder (Mofas, Mopeds und Roller bis 50 ccm Hubraum), die eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h erreichen.
Ebenfalls betroffen sind Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter und Segways. Diese Fahrzeuge benötigen eine neue Klebeplakette. Ebenso wie S-Pedelecs, also Elektrofahrräder mit Motorunterstützung bis 45 km/h.
Liebhaber von Quads und Trikes, die maximal 45 km/h fahren, müssen erneut frisch versichert werden. Und auch die immer beliebter werdenden, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge, sogenannte Microcars, bekommen ein aktualisiertes Kennzeichen.
Eine Besonderheit sind motorisierte Krankenfahrstühle, die mit auf der Liste stehen. Bestimmte DDR-Fahrzeuge, darunter fallen spezielle Mofas und Mopeds, die vor dem 1. März 1992 erstmals versichert wurden und bauartbedingt bis zu 60 km/h fahren dürfen, sind üblicherweise wieder dabei.

E-Scooter und Co. – ab 1. März schwarze Nummernschilder
Warum müssen die Kennzeichen gewechselt werden?
Versicherungskennzeichen gelten immer nur für ein Versicherungsjahr. Dieses beginnt jeweils am 1. März und endet am letzten Februartag des Folgejahres. Mit dem neuen Versicherungsjahr wechselt dann immer die Kennzeichenfarbe.
Das bisherige grüne Kennzeichen verliert am 1. März 2026 automatisch seine Gültigkeit und wird jetzt schwarz.
Wer nach dem Stichtag mit einem abgelaufenen grünen Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz. Das gilt rechtlich als Straftat.
Mögliche Folgen sind ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie die persönliche Haftung bei Unfällen.
Wo gibt es das neue Versicherungskennzeichen?
Ein rechtzeitiger Austausch ist daher dringend zu empfehlen. Das neue schwarze Kennzeichen kann:
◉ Online bei Versicherungsanbietern bestellt werden.
◉ Direkt vor Ort bei Versicherungen erworben werden.
Nach Abschluss der Haftpflichtversicherung wird das neue Kennzeichen beziehungsweise die neue Plakette ausgehändigt.

E-Scooter und Co. – ab 1. März schwarze Nummernschilder
Fazit
Zum 1. März 2026 endet die Gültigkeit der grünen Versicherungskennzeichen. Betroffen sind Kleinkrafträder, E-Scooter, S-Pedelecs, Microcars und weitere Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
Wer weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss rechtzeitig auf das neue schwarze Kennzeichen wechseln – andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Fahrzeughalter sollten sich daher frühzeitig um den Austausch kümmern, um lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen. Übrigens: Am 1. März 2027 wird das wieder neue Kennzeichen dann von schwarz auf blau wechseln…
Sierks Media / © Fotos: Sierks Media (via Google Pixel)
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