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E‑Scooter im Blick schärferer Haftungsregeln

E‑Scooter

Die Zahl der Unfälle mit E‑Scootern in Deutschland hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen.

Nun reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf, der die Haftungsregeln für Fahrer und Halter der Elektro‑Tretroller deutlich verschärfen soll.


Unfallzahlen mit E‑Scootern steigen

Ziel ist es, geschädigte Verkehrsteilnehmer besser zu schützen und bestehende Haftungslücken zu schließen.

Nach aktuellen Statistiken nehmen Unfälle mit E‑Scootern kontinuierlich zu, insbesondere solche mit Personenschäden.

In den Städten gehören die elektrischen Tretroller inzwischen zum gewohnten Straßenbild – mit allen Risiken: Kollisionen auf Radwegen, Stürze auf Kopfsteinpflaster oder Zusammenstöße mit Fußgängern.

Gleichzeitig wächst die Kritik daran, dass Geschädigte ihre Ansprüche häufig nur schwer durchsetzen können.

Bisher E‑Scooter als Sonderfall

Bislang gelten für E‑Scooter nicht die gleichen strengen Haftungsregeln wie für klassische Kraftfahrzeuge wie Pkw.

Wer durch einen E‑Scooter geschädigt wird, muss in der Regel ein konkretes Verschulden des Fahrers nachweisen.

In der Praxis ist das oft schwierig, etwa wenn der Fahrer flüchtet oder seine Identität unklar bleibt.

Hinzu kommt: Viele E‑Scooter sind Mietfahrzeuge, bei denen nur der Sharinganbieter bekannt ist, nicht aber die jeweilige nutzende Person.

Vermutetes Verschulden der Fahrer

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Haftung der Fahrer auf ein neues Fundament stellen. Künftig soll eine Haftung für vermutetes Verschulden gelten.

Das bedeutet: Der Fahrer eines E‑Scooters haftet grundsätzlich für den entstandenen Schaden, es sei denn, er kann sich entlasten und nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

Im Ergebnis würden damit ähnliche Regeln gelten wie bei Unfällen mit anderen Kraftfahrzeugen, etwa Autos.

Für Geschädigte hätte das einen entscheidenden Vorteil: Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen würde erleichtert, weil sie nicht mehr in jedem Detail das Fehlverhalten des Fahrers belegen müssten. Die Beweislast würde sich stärker auf die Seite des Fahrers verlagern.

E‑Scooter im Blick schärferer Haftungsregeln

E‑Scooter im Blick schärferer Haftungsregeln

Haftung für Halter und Sharinganbieter

Ein zentrales Element des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Gefährdungshaftung für Halter von E‑Scootern.

Da es sich bei den knapp einer Million Elektro‑Kleinstrollern in Deutschland häufig um Fahrzeuge von Sharinganbietern handelt, sollen künftig diese Unternehmen als Halter in die Verantwortung genommen werden.

Gefährdungshaftung bedeutet: Der Halter haftet bereits aufgrund der von seinem Fahrzeug ausgehenden Gefahr – unabhängig von einem konkreten Verschulden.

Damit würden E‑Scooter haftungsrechtlich anderen Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Hintergrund ist, dass Fahrer von Mietrollern bei Unfällen oft kaum oder gar nicht zu ermitteln sind. Durch die Haftung des Sharinganbieters soll verhindert werden, dass Geschädigte leer ausgehen.

Entlastung für Autofahrer und andere

Besonders im Fokus stehen Schäden, die durch unachtsam abgestellte oder umgestürzte E‑Scooter entstehen – etwa wenn ein Roller in eine Parklücke ragt, ein parkendes Auto beschädigt oder plötzlich auf die Fahrbahn kippt.

Bisher haben vor allem Autofahrer in solchen Fällen eine hohe Beweislast und können Ansprüche nur schwer durchsetzen.

Mit der geplanten Gefährdungshaftung würden künftig auch Sharinganbieter ohne konkreten Nachweis eines Fehlverhaltens für solche Schäden haftbar gemacht werden können.

Das soll für mehr Fairness im Straßenverkehr sorgen und die Position der Geschädigten stärken.

Gleichstellung mit anderen Kraftfahrzeugen

Mit der Verschärfung der Haftungsregeln stellt die Bundesregierung die Weichen dafür, E‑Scooter rechtlich stärker wie andere Kraftfahrzeuge zu behandeln.

Für Sharinganbieter und Fahrer bedeutet das mehr Verantwortung und potenziell höhere Haftungsrisiken. Für Geschädigte bietet der Gesetzentwurf dagegen die Aussicht auf eine deutlich bessere Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Ob und in welcher Form das Gesetz schließlich beschlossen wird, hängt nun vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab.

In der verkehrs- und rechtspolitischen Debatte dürfte das Thema E‑Scooter‑Haftung angesichts der steigenden Unfallzahlen allerdings ganz oben auf der Agenda bleiben.

Sierks Media / © Fotos: Volodymyr Dobrovolskyy (1), Yiting He (1), Unsplash

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