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Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigen die Risiken für E-Scooter-Nutzer erheblich. Regen, Laub und Schnee verwandeln die Fahrt schnell in eine gefährliche Angelegenheit.
Das Infocenter der R+V Versicherung warnt für den Winter vor unterschätzten Gefahren.
Unfallzahlen nehmen stetig zu
Die Statistik spricht eine deutliche Sprache: Jahr für Jahr ereignen sich mehr Unfälle mit E-Scootern, besonders häufig in den Herbst- und Wintermonaten.
Roland Richter, Verkehrsexperte der R+V Versicherung, sieht den Grund darin, dass viele Nutzer die veränderten Straßenverhältnisse falsch einschätzen.
Zwar sei die Nutzung grundsätzlich weiterhin möglich, jedoch sei eine Anpassung an die Witterung unerlässlich.
Besonderheiten erhöhen die Gefahr
Die Konstruktion der E-Scooter macht sie besonders anfällig für schlechte Straßenverhältnisse.
Kleine Reifen, geringes Gewicht und die meist komplett aus Gummi bestehenden Reifen sorgen bei Nässe für deutlich weniger Grip als bei trockenen Bedingungen.
Hinzu kommt das Problem der Bremsen, die bei Kälte und Feuchtigkeit zum Blockieren neigen können.

E-Scooter sind bei Kälte ein Risiko
Fahrweise ist entscheidend
Wer seinen E-Scooter auch in der kalten Jahreszeit nutzen möchte, sollte die Geschwindigkeit deutlich reduzieren.
Sanftes Bremsen verhindert unkontrolliertes Rutschen. Vor jeder Fahrt empfiehlt sich eine Überprüfung der Bremsen. Auch wenn keine Helmpflicht besteht, rät Roland Richter dringend zum Tragen eines Helms.
Reflektierende Kleidung und zusätzliche Reflektoren am Roller verbessern zudem die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
Hinweise für den Winterbetrieb
E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen fahren und müssen sich der Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen. Nur bei fehlenden Radwegen ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt – Gehwege bleiben tabu.
Eine regelmäßige Reinigung ist gerade im Winter wichtig, da Streusalz und Schmutz die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Die Kälte wirkt sich zudem negativ auf die Akkuleistung aus, weshalb die Reichweite vor Fahrtantritt geprüft werden sollte.
Die jährlich zu erneuernde Versicherungsplakette für die Haftpflichtversicherung ist Pflicht und deckt Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.
Sierks Media / © Fotos: Oleksandr Voloshchenko (1), Volodymyr Dobrovolskyy (1), Unsplash














