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Viele Kinder und vor allem Jugendliche freuen sich darauf, endlich selbst am Steuer zu sitzen. Doch Vorsicht: Wer ohne gültige Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen oder Plätzen ein Auto fährt, macht sich strafbar.
Das gilt für Kinder auf dem Fahrersitz ebenso wie für Fahranfänger, die mit ihren Eltern für die Führerscheinprüfung üben möchten. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.

Strenge Regeln auch auf Privatgelände
Das Verbot gilt nicht nur für öffentliche Straßen, sondern auch für private Parkplätze, wie sie etwa bei Einkaufsmärkten zu finden sind.
„Diese Flächen können von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden und fallen deshalb unter das Fahrverbot“, erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Harte Strafen bei Verstoß
Wer ohne Führerschein fährt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Zudem kann Fahranfängern untersagt werden, für mehrere Jahre zur Führerscheinprüfung anzutreten.
Auch Fahrzeughalter müssen mit Konsequenzen rechnen: Ihnen droht eine Geldstrafe oder sogar der Entzug des eigenen Führerscheins, wenn sie es erlauben, dass jemand ohne Fahrerlaubnis ihr Auto fährt.
Versicherungsschutz in Gefahr
Kommt es zu einem Unfall, verschärfen sich die Folgen zusätzlich. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar meist den Schaden am anderen Fahrzeug, kann aber die Kosten vom Fahrer oder dem Versicherungsnehmer zurückfordern.
Die Kaskoversicherung zahlt in solchen Fällen gar nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Fahrerlaubnis-Verstoß geduldet hat. Die Betroffenen müssen die Kosten für den eigenen Schaden dann selbst tragen.
Erlaubte Alternativen: Verkehrsübungsplätze
Rechtlich unbedenklich sind Fahrübungen auf offiziellen Verkehrsübungsplätzen. Je nach Anbieter dürfen Jugendliche dort ab 16 oder 17 Jahren üben, sofern eine Begleitperson mit gültigem Führerschein anwesend ist.
Ein wichtiger Tipp von R+V-Experte Richter: Eltern sollten sich vorab erkundigen, ob im Preis eine Tageshaftpflicht- und Vollkaskoversicherung enthalten ist oder separat abgeschlossen werden kann. So vermeiden sie eine höhere Einstufung in der eigenen Kfz-Versicherung bei einem Unfall.
Weitere legale Möglichkeiten
Auch auf Privatgelände darf geübt werden, wenn der Eigentümer zustimmt. Dabei muss das Grundstück jedoch klar abgegrenzt und für die Öffentlichkeit unzugänglich sein, beispielsweise durch einen Zaun.
Wichtig: Für Fahrübungen ist ein eigenes oder privat bereitgestelltes Auto erforderlich, da Mietwagen- oder Carsharing-Anbieter diese Nutzung ausschließen.
Sierks Media / © Fotos: alfexe, de.depositphotos.com