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Privatauto statt Firmenwagen – Werbungskosten bei Dienstreisen

Privatauto statt Firmenwagen - Werbungskosten bei Dienstreisen

Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem eigenen Auto lassen sich grundsätzlich als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Doch wer trotz eines verfügbaren Firmenwagens lieber den privaten Pkw nutzt, muss künftig genauer hinschauen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das Finanzamt den Abzug in solchen Fällen verweigern kann.


Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert nun die Hintergründe des Urteils.

Werbungskosten ohne Firmenwagen

Nutzen Arbeitnehmer ihr privates Fahrzeug für eine Dienstreise und erhalten die Fahrtkosten nicht vom Arbeitgeber erstattet, können sie diese normalerweise ohne Weiteres als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.

Anders stellt sich die Rechtslage dar, wenn eigentlich ein Firmenwagen zur Verfügung steht, dieser aber nicht für die Dienstfahrt genutzt wird. Genau ein solcher Fall beschäftigte zuletzt in letzter Instanz den Bundesfinanzhof.

Firmenwagen vorhanden, Privatauto genutzt

Ein Arbeitnehmer verfügte über einen Firmenwagen, den auch seine Ehefrau privat nutzen durfte. Für drei Dienstreisen entschied er sich dennoch für seinen eigenen Pkw und machte dafür rund 3.800 Euro als Werbungskosten geltend.

Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an. Der Mann klagte daraufhin vor dem Niedersächsischen Finanzgericht – und bekam zunächst recht. Das Finanzamt legte gegen dieses Urteil Revision beim BFH ein.

Nutzung des Privatwagens entscheidend

Der BFH stellte in seiner Entscheidung (Az. VI R 30/24) klar, dass es bei der Nutzung des Privatwagens anstelle eines kostenlos zur Verfügung stehenden Firmenwagens maßgeblich auf die Beweggründe ankommt.

Lässt sich die Entscheidung überwiegend auf private Motive zurückführen und stuft eine Angemessenheitsprüfung diese als unangemessen ein, können die entstandenen Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Privatauto statt Firmenwagen - Werbungskosten bei Dienstreisen

Privatauto statt Firmenwagen – Werbungskosten bei Dienstreisen

Hintergrund des Verfahrens

Im vorliegenden Fall nutzte die Ehefrau des Klägers den Firmenwagen während dessen Dienstreisen. Der BFH wertete dies als rein private Motivation und die daraus resultierenden Fahrtkosten als unangemessen.

Zumal dem Arbeitnehmer bei Nutzung des Firmenwagens gar keine Kosten entstanden wären. Der Werbungskostenabzug wurde daher versagt und das Urteil des Finanzgerichts aufgehoben.

Fazit für Arbeitnehmer

Wer einen Firmenwagen zur Verfügung hat, sollte diesen für Dienstreisen auch tatsächlich nutzen, wenn er die Fahrtkosten für ein alternativ genutztes Privatfahrzeug steuerlich geltend machen möchte. Liegen der Entscheidung für das Privatauto überwiegend private Gründe zugrunde, drohen steuerliche Nachteile.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit rund 1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit etwa 3.000 Beratungsstellen der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands.

Sierks Media / The Sierks / © Fotos: rossandhelen, de.depositphotos.com

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